Deutscher Gesetzentwurf gegen Steueroasen

Die Süddeutsche Zeitung hat gestern einen Artikel über den Gesetzentwurf "zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung" veröffentlicht. Wie der Titel "Unter Generalverdacht" uns ahnen lässt ist nicht mehr viel Objektivität in diesem Artikel übrig: der raffende, gierige Staat schon kurz vor dem Totalitarismus, wagt es Steuerbescheide von Einkommens-D-Mark Millionären stichprobenartig kontrollieren zu wollen. Vielleicht spiegelt ein einfacher Leserkommentar in der SZ am besten wieder was hier befremdet:
"Wo liegt das Problem? Auch Menschen mit einem Einkommen über 500.000 € sind verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Steuererklärung abzugeben. Warum sollte die nicht kontrolliert werden?"
Es ist außerdem wichtig sich daran zu erinnern, dass der Gesetzentwurf nach heftigem Feuer aus einer der beiden Koalitionsparteien schon um die meisten anderen Maßnahmen gekürzt wurde, die auf Steueroasen abgezielt hatten. Wie das Tax Justice Network schon in einer Analyse im Januar herausgestellt hatte, blieb aber bereits dieser erste Entwurf hinter dem US-amerikanischen Pendant zurück (Stop Tax Havens Abuse Act).

Das bisschen, das vom Gesetzentwurf noch übrig ist, wird nun also in der Süddeutschen in ihrem Artikel "als Generalverdacht" angeprangert. Aber selbst wenn das Entwürfchen umgesetzt werden sollte, wird es kaum einen Unterschied machen. Denn die Steuerbehörden sind personell strukturell so unterbesetzt, dass die 'Außenprüfungen' der Steuerbescheide wohlhabender Bürger kaum wahrscheinlicher sein wird als ein 6er im Lotto.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Genau, ein ähnliches Prinzip gilt bei den sogenannten "OECD-Standards", deren Einhaltung die Schweiz und andere mit großem Brimborium im Vorfeld des Londoner Gipfels angekündigt hatten. Diese können das Problem internationaler Steuerhinterziehung nicht lösen weil sie enorm hohe Hürden für eine Informationsanfrage an eine ausländische Steuerbehörde errichten. Um diese Hürden effektiv nehmen zu können müsste den Steuerbehörden ein Heer von Anwälten zur Verfügung gestellt werden. Das ist äußerst ineffizient, und dass es effizienter geht sehen wir etwa mit dem automatischen Informationsaustausch in der EU-Zinsrichtlinie.

Dass eine der Koalitionsparteien diesen Gesetzentwurf nicht mitträgt lässt einmal mehr verwundert aufhorchen. Schon einmal hat einer ihrer Länderchefs Steuerhinterzieher in Schutz genommen. Das kann man in der Berichterstattung um die Lichtinghagen-Affäre nachlesen: Herr Rüttgers hat seiner Justizministerin "den Gehörgang erweitert", sprich sie angeschrien, damit sie die mutige Staatsanwältin Lichtinghagen von den Liechtensteinverfahren absetzt und so Steuerhinterzieher mit Bewährung davonkommen. Das legt nahe, dass eine Lobby wohlhabender Privatiers eine traurige Prominenz bei der Politikformulierung dieser Partei erreicht hat. Es scheint als wäre für diese Lobby der demokratische Willensbildungs- und Besteuerungsprozess eher peinliches Geplänkel und freiwillige Wohltätigkeit.

Wer das Bankgeheimnis verteidigt und Finanzanlagen in Verdunkelungs- und Steueroasen als Lappalie betrachtet begibt sich obendrein in fragwürdige Gewässer: Zweifelsohne befindet sich vor allem dort und in denselben Banken das Geld der diktatorischen Massenmörder, Kinder- Frauen- und Drogenhändler der Welt. Sind wir bereit wir für ein paar Promillchen mehr Rendite unser Geld auf der gleichen Bank anzulegen, die von kriminellen Kreisen wegen ihrer "Vertraulichkeit" geschätzt wird? Dürfen wir das eher tolerieren als humanitäre Katastrophen?