Gastbeitrag: Die Schweiz bewegt sich – im Schneckentempo

Mark Herkenrath ist Autor dieses Beitrags und arbeitet beim schweizerischen Dachverband entwicklungspolitischer Organisationen AllianceSud. Dort ist er Programme Officer "International Financial Politics".

Im März 2009 bekannte sich die Schweizer Regierung, der Bundesrat, zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Das bedeutet, dass die Schweiz zukünftig in Fällen von Steuerhinterziehung internationale Amtshilfe leisten wird. Bisher hat sie das nur bei Betrugsfällen mit Dokumentenfälschung getan.

Die Umsetzung des Beschlusses geht allerdings zaghaft voran. Statt die OECD-Standards in ein neues Amtshilfegesetz zu übernehmen, will sie der Schweizer Bundesrat in revidierten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankern. Zurzeit bestehen über siebzig solche DBA. Ihre Neuverhandlung wird wertvolle Zeit kosten.

Ausserdem hat der Bundesrat für die Neuverhandlung eine Reihe von restriktiven Leitprinzipien festgelegt. Es sind dies:

· die Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine "fishing expeditions")
· die Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen
· faire Übergangslösungen
· das Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen
· die Wahrung des Verfahrensschutzes
· die Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen (angesprochen ist hier der wechselseitige Marktzugang von Finanzdienstleistungs- und anderen Unternehmen).

Was ist gemeint? "Faire Übergangslösungen" bedeuten nichts anderes als eine Amnestie (ein "grandfathering") für bereits erfolgte Steuerhinterziehung, während das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass erst dann internationale Amtshilfe beantragt werden kann, wenn nachweislich alle anderen Mittel zur Aufdeckung eines Falls von Steuerhinterziehung ausgeschöpft worden sind. Wahrung des Verfahrensschutzes schliesslich heisst, dass die bestehenden Rekursmöglichkeiten unangetastet bleiben sollen. Gegen den Entscheid der Verwaltungsbehörde, in Steuersachen Amtshilfe zu gewähren, kann zurzeit Beschwerde erhoben werden. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, verlängert sich das Verfahren ungemein.

Ziel des Bundesrates ist es, bis Ende 2009 zwölf revidierte DBA fertig verhandelt und auf Ministerebene unterschrieben zu haben. Bereits paraphiert sind Abkommen mit Dänemark, Norwegen und einem weiteren, bisher ungenannten Land. Insider vermuten, es handle sich bei diesem dritten Land um Luxemburg. Ebenfalls weit vorangeschritten sind die Verhandlungen mit den USA. Hier steht die zweite Verhandlungsrunde kurz bevor.

Weitere öffentlich genannte Kandidaten für die Neuverhandlung von DBA sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Japan, Polen und die beiden Schwellenländer Argentinien und Brasilien.

Ärmere Entwicklungsländer fehlen auf der Liste.

Stattdessen hat die Schweiz mit Bangladesch und Ghana kurz vor dem letzten März Doppelbesteuerungsabkommen fertig verhandelt, die keine erweiterte Amtshilfe enthalten. Sie werden aller Voraussicht nach trotzdem bald ratifiziert werden. Der Bundesrat hat Bangladesch und Ghana bisher keine nachträglichen Zusatzprotokolle mit den OECD-Standards angeboten – obwohl es um Schwerpunktländer der schweizerischen Entwicklungshilfe geht.

Labels: , , ,