Abgeltungssteuer: Schweizer Zugeständnisse ohne Wirkung?

Einem Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" zufolge soll bereits heute die Schweizer Regierung das nachgebesserte Steuerabkommen mit Deutschland behandeln und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zur Unterschrift ermächtigen. Die Unterzeichnung könnte schon morgen, am 5. April, stattfinden. Als Alternativdatum ist der Dienstag nach Ostern im Gespräch.

Die letzte Ausgabe der schweizerischen "Sonntagszeitung" (S. 53) lässt durchblicken, die vermeintlichen Zugeständnisse der Schweiz könnten für Deutschland finanziell wirkungslos sein. Gemäss Einschätzung eines anonym zitierten Steuerexperten habe die Schweiz nämlich schlau verhandelt und sich mit dem jüngsten Kompromiss wenig bis nichts vergeben:

"Die von deutscher Seite in den Nachverhandlungen durchgeboxte Anhebung der Bandbreite des Steuersatzes für unversteuerte Vermögen von 19 bis 34 Prozent auf 21 bis 41 Prozent mache in der Praxis keinen grossen Unterschied, so ein Steuerspezialist, der aus naheliegenden Gründen anonym bleiben will. Grund dafür ist, dass in der Formel zur Ermittlung der Höhe des Satzes für die Besteuerung der Altvermögen die Rendite in den Jahren 2002 bis 2010 mit 66 Prozent gewichtet wird. Und weil in diesen Jahren kaum ein deutscher Steuersünder auf seinem Schweizer Schwarzgeldkonto einen hohen Ertrag eingefahren haben dürfte, wird der Steuersatz grossmehrheitlich am unteren Rand der ausgehandelten Bandbreite zu liegen kommen."

Das Fazit des Berichts: Die Mehrheit der deutschen Steuersünder dürfte auch im nachgebesserten Abkommen mit einem Satz im Bereich von 21 Prozent besteuert werden. Für Deutschland ergäben sich kaum Mehreinnahmen gegenüber dem vom deutschen Bundesrat scharf kritisierten ursprünglichen Abkommen.

Weiter ist in der "Sonntagszeitung" zu lesen, die Schweizer Bankiervereinigung habe ihre Mitglieder gebeten, das revidierte Abkommen nicht zu kommentieren. Damit solle "wohl vermieden werden, dass unbedachte Äusserungen von Schweizer Bankern der deutschen Gegnerschaft Nahrung für Forderungen nach weiteren Verschärfungen geben."

Für den deutschen Bundesrat dürfte die Frage eher sein, ob er echte Verschärfungen verlangen oder das Abkommen ein für allemal platzen lassen soll.

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