Neues Schweizer Potentatengeldergesetz - Nicht auf halbem Weg stehen bleiben

Ein Gastbeitrag von unseren Kolleg/innen bei Alliance Sud

Am heutigen 12. September endet die Vernehmlassung* zum neuen Schweizer Potentaten­geldergesetz. Alliance Sud begrüsst das Gesetzesvorhaben, verlangt aber entscheidende Verbesserungen. Die Voraussetzungen für die Übermittlung von wichtigen Bankdaten kritisiert sie als «schlicht absurd».

Als im Frühling 2011 der tunesische Machthaber Ben Ali und sein ägyptischer Kollege Mubarak gestürzt wurden, war die Schweiz das erste Land weltweit, das deren Konten vorsorglich einfror. Seither unterstützt sie Tunesien und Ägypten aktiv bei den komplizierten Rechtshilfeverfahren, die zur definitiven Einziehung und  Rückerstattung gestohlener Vermögenswerte führen sollen. Ein neues Gesetz zur Sperrung und Rückerstattung von Potentatengeldern soll nun für diese fort­schrittliche Praxis eine geeignete rechtliche Grundlage schaffen. Heute endet die Vernehmlassung dazu.

Alliance Sud, die entwicklungspolitische Arbeitsgemeinschaft von Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks, begrüsst den vorliegenden Gesetzesentwurf, verlangt aber eine Reihe von dringend notwendigen Verbesserungen. Unter anderem fordert sie, dass Vermögens­sperrungen nicht erst dann möglich sein dürfen, wenn im Herkunftsland der verdächtigen Gelder ein Umsturz im Gang ist. Aus diplomatischer Sicht dürfte es für die Schweiz zwar schwierig sein, die Vermögen amtierender Machthaber zu sperren. Aber nicht alle Personen, die vom geplanten Gesetz erfasst werden, gehören zum Kreis der Regierung. Verdächtige Gelder von Personen aus­serhalb der Regierung sollten auch gesperrt werden können, wenn kein Machtwechsel stattfindet.

Hingegen unterstützt Alliance Sud die Absicht des Bundesrates, den Herkunftsländern verdächtiger Vermögen auch ohne entsprechende Rechtshilfegesuche Berichte mit wichtigen Bankinformatio­nen zu übermitteln. Ohne diese Hilfestellung ist es für die betroffenen Länder oft unmöglich, über­haupt die nötigen Gesuche zu formulieren. Die Voraussetzungen für die Informationsübermittlung sind allerdings klar zu restriktiv gehalten und teilweise gar nicht wirklich erfüllbar. «Im Prinzip ver­langt das geplante Gesetz vom Herkunftsland im Voraus einen Beweis dafür, dass es mit den übermittelten Daten ein vollständiges Rechtshilfegesuch einreichen wird», erklärt Mark Herkenrath, Finanzexperte bei Alliance Sud. «Diese Bedingung ist schlicht absurd und dient nur dazu, den eigentlichen Zweck des Gesetzes zu untergraben», so Herkenrath

Vernehmlassungseingabe von Alliance Sud

*[A. d. R.] Wer nicht weiß, was eine Vernehmlassung ist, kann das hier nachlesen.
Vernehmlassungseingabe von Alliance Sud
Vernehmlassungseingabe von Alliance Sud
Vernehmlassungseingabe von Alliance Sud