Schon vor zwei Wochen hat das Finanzministerium einen Entwurf zur Verschärfung der sogenannten Selbstanzeige veröffentlicht. Die Selbstanzeige war bis vor einigen Jahren ein extrem günstiger Weg für Steuerstraftäter, durch bloße Rückzahlung der hinterzogenen Gelder die Straftat ungeschehen zu machen, weshalb sie auch "strafbefreiend" genannt wird. Schon 2011 hatte es deutliche Einschränkungen der Selbstanzeige gegeben, unter anderem wurde ein Strafzins von fünf Prozent ab 50.000 Euro Hinterziehung eingeführt, wodurch die Anzeige oft nicht mehr ganz straffrei ist. Allerdings kommen Steuerstraftäter noch immer gut weg. Deshalb gibt es nun zurecht den neuen Vorschlag. Die geplanten Hauptänderungen sind:
- Die völlig straffreie Anzeige soll nur noch bis 25.000 Euro möglich sein, außerdem werden einige schwerwiegende Fälle ganz davon ausgenommen, z.B. wenn eine kriminelle Bande Steuern hinterzieht.
- Der Strafzins soll erhöht werden, und zwar gestaffelt nach der Hinterziehungssumme: 10 Prozent Strafzins bis 100.000 Euro, 15 bis 1.000.000 Euro, darüber 20.
- Die Verjährung von einfacher Steuerhinterziehung soll generell auf zehn Jahre erhöht werden. Entsprechend verlängert sich auch der Zeitraum, für den alle hinterzogenen Steuern bei der Selbstanzeige gemeldet werden müssen. Außerdem werden die Bedingungen bei nicht gemeldeten ausländischen Kapitalerträgen verschärft.
Die Vorschläge sind begrüßenswert. Aber es fragt sich, was davon beim Beschluss der Regierung und später im Parlamentsprozess übrig bleiben wird. Und selbst wenn alles durchkommt: Die Selbstanzeige bleibt immer noch ein Unikat im deutschen Strafrecht, das in der Regel den Reichen der Gesellschaft zugute kommt und in keinem Verhältnis zu den Möglichkeiten anderer, oft ärmerer Straftäter steht. Im Übrigen hat Österreich auch gerade seine Selbstanzeige verschärft, allerdings sind dort die geplanten gestaffelten Strafzinsen noch deutlich höher: schon ab 100.000 Euro sind es 20 Prozent, darüber sogar 30. Daran sollte sich Deutschland ein Beispiel nehmen.