Bestätigung der Luftverkehrsteuer ist ein richtiger Schritt

Wir dokumentieren hier eine Pressemeldung des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft.

Berlin, 5. November 2014: Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass die Luftverkehrsteuer verfassungskonform ist. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) begrüßt das Urteil und verweist auf die ökologische und ökonomische Wichtigkeit der Steuer.

Die rheinland-pfälzische Regierung hatte 2011 den Antrag gestellt, die Luftverkehrsteuer wegen Passagierrückgängen an den heimischen Regionalflughäfen zu kippen - der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte dies heute ab. Das Gericht urteilte, dass die Luftverkehrsteuer keine Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder Passagiere verletze, die Steuer dementsprechend nicht gegen das Grundgesetz verstoße. "Das FÖS begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, gerade weil die Luftverkehrsteuer richtig und wichtig ist und auch bleibt", kommentiert Damian Ludewig, Geschäftsführer des FÖS. "Mit der Luftverkehrsteuer werden die massiven Steuervergünstigungen des klimaschädlichsten Verkehrsträgers zumindest zu einem kleinen Teil reduziert".

Während die Einnahmen der Luftverkehrsteuer und des Europäischen Emissionshandel für Fluglinien zusammen bei unter einer Milliarde Euro pro Jahr liegen, summieren sich die Privilegien für die Luftfahrt laut Berechnungen des Umweltbundesamtes auf ca. 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Grund sind die bestehende Befreiung von internationalen Tickets von der Mehrwertsteuer und die Ausnahme von Kerosin aus der Energiebesteuerung, hinzukommen staatliche Beihilfen für Flughäfen.

Die Argumentation der Luftverkehrswirtschaft, dass die Steuer vor allem deutsche Fluglinien belaste, kann Ludewig nicht nachvollziehen: "Auf dem deutschen Markt gelten einheitliche Regeln für alle. Die Steuer gilt für jeden Flug von einem deutschen Flughafen - unabhängig der Herkunft der Fluglinie. Deutsche Fluglinien zahlen nur deshalb viel, weil sie die höchsten Marktanteile haben". Vielmehr seien es subventionierte Kleinflughäfen, welche den Wettbewerb im Luftverkehr verzerren, da überwiegend ausländische Billigflieger profitierten. In Rheinland-Pfalz liegt der Flughafen Frankfurt-Hahn, der hauptsächlich von Billigfluggesellschaften genutzt wird und zuletzt immer wieder finanziell von der Landesregierung in Mainz unterstützt werden musste. "Bei Kleinflughäfen werden zugleich Klimaverschmutzung und Lärm subventioniert: Ein schlecht angebundener Flughäfen in einer bevölkerungsarmen Region Deutschlands wird durch Beihilfen künstlich am Leben gehalten - zu Lasten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern", so Ludewig.

Dass die Bevölkerung die Privilegierung der Luftverkehrswirtschaft ablehnt, zeigen Umfragen von TNS-Emnid: "Die Deutschen stehen zur Luftverkehrsteuer", erklärt FÖS-Verkehrsreferent Alexander Mahler. "Die Menschen verstehen nicht, warum sie an der Tankstelle Energiesteuern zahlen müssen, gleichzeitig jedoch der riesige Jumbo, der sie nachts aus dem Schlaf reißt und das Klima um ein Vielfaches belastet, davon befreit ist". Laut der Umfrage lehnen knapp 80 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Energiesteuerbefreiung von Kerosin ab.

Das FÖS sieht die Luftverkehrsteuer als ersten richtigen Schritt hin zum Subventionsabbau und einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger, auch wenn das bisherige Aufkommen deutlich geringer ist als die jährlichen Subventionen. Das FÖS spricht sich für eine ökologische Fortentwicklung der Luftverkehrsteuer aus. Dabei soll zukünftig nach Klassen unterschieden werden, so dass Business- und First-Class-Reisende, die mehr Platz im Flugzeug und damit anteilig einen höheren Kerosinverbrauch haben, auch mehr zahlen müssen.

Weitere Informationen:

TNS Emnid im Auftrag von FÖS und VCD (2014): Steuern und Abgaben im Luftverkehr.