Neuer Akt im Hessischen Korruptionstheater

Schön öfter haben wir an dieser Stelle über die sich zusammenbrauende Korruptionsaffäre um die geschassten Steuerfahnder berichtet (etwa hier). Während diese Geschichte dem Polit- und Medienrummel im Großen und Ganzen zu entgehen scheint, hält die Frankfurter Rundschau weiterhin einsam die Stange. Der Artikel unten ist - wieder einmal - zu wichtig, um ihn nicht in voller Länge hier zu reproduzieren (FR möge verzeihen). Bananenrepublik Deutsche Bank, ähhh, Deutschland? Frau Merkel, was sollen denn die ausländischen Investoren zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland denken?

Hessischer Staatsgerichtshof: Verfassungsstreit wegen Steuerfahnder (FR)

Die Affäre um vier geschasste Steuerfahnder führt zu einem Verfassungsstreit vor dem Hessischen Staatsgerichtshof. Die Opposition klagt gegen Behinderung des Untersuchungsausschusses durch die Landesregierung.

Die Affäre um vier hessische Steuerfahnder, die mit falschen Gutachten aus dem Dienst des Landes Hessen gedrängt wurden, führt zu einem Verfassungsstreit vor dem Hessischen Staatsgerichtshof. SPD und Grüne im Hessischen Landtag werfen den Regierungsparteien vor, den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Affäre in unzulässiger Weise zu behindern.

Am Mittwoch haben sie ihre Klageschrift vorgelegt, die es in sich hat: Gleich reihenweise zitiert der Rechtsprofessor Joachim Wieland Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ebenso wie seine Zielsetzung und Durchführung ein klares Recht der Minderheit im Parlament ist, um Regierungshandeln zu kontrollieren. "Die von den Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit durchgesetzte Erweiterung des Untersuchungsauftrags gegen den Willen der Minderheit ist verfassungswidrig", sagte Wieland am Mittwoch in Wiesbaden. Die Mehrheit dürfe den Untersuchungsgegenstand nie gegen den Willen der Minderheit verändern. Auch die Durchführung sei ein Recht der Minderheit, Verzögerungsmaßnahmen seien verfassungswidrig.

Seit Monaten soll der von SPD und Grünen im Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss klären, warum vier gesunde, hoch qualifizierte Steuerfahnder versetzt und zwangspensioniert wurden, nachdem sie gegen große Banken und im CDU-Schwarzgeldskandal ermittelt hatten. Und warum die Zwangspensionierungen im Auftrag des Landes Hessen mit falschen psychiatrischen Gutachten eines Arztes erfolgten, der den Fahndern zu Unrecht lebenslange paranoide und "querulatorische" Störungen bescheinigte. Doch das Gremium konnte noch keinen einzigen Zeugen anhören. Die Regierungsparteien CDU und FDP veränderten mit ihrer Mehrheit gegen den Willen der Opposition die Zielrichtung der Untersuchung: Bevor die Fahnder zu Wort kommen können, wollten sie in umfangreichen Sitzungen beweisen, dass die geschassten Fahnder lediglich von einer Neuordnung der Verwaltung betroffen und nur Beamte mit durchschnittlichen Leistungen gewesen seien.

SPD spricht von "Tricksereien"

Schließlich entschied die schwarz-gelbe Mehrheit sogar, der Ausschuss solle herausfinden, ob es Gespräche zwischen den Steuerfahndern und Oppositionspolitikern gegeben habe - eine sogenannte Kollegialenquete, eine Untersuchung des Parlaments über sich selbst. Verfassungsrechtlich ist das laut Wieland gleich doppelt problematisch. "CDU und FDP verfolgen hiermit klar das Ziel, von dem eigentlichen Skandal um die vier mit falschen psychiatrischen Gutachten zwangspensionierten Steuerfahnder abzulenken", sagte der SPD-Politiker Günther Rudolph und forderte die Regierungsparteien auf, mit ihren "verfassungswidrigen Tricksereien" aufzuhören.

Das Berufsgericht für Heilberufe hatte bereits 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Gutachten über die Steuerfahnder vorsätzlich falsch angefertigt wurden, und verurteilte den Arzt. Die Landesregierung hat das Urteil akzeptiert. Doch die Fahnder bleiben in Zwangspension, wurden nicht rehabilitiert und kosten das Land Hessen Millionenbeträge.

Dennoch hat die Landesregierung offenbar nicht vor, den Arzt wegen seiner Falschbegutachtung auf Schadenersatz zu verklagen. Wiesbaden nährt damit den Verdacht, dass die Kaltstellung der Fahnder politisch gewollt war und weiter ist.

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