OECD rügt deutsche Bankenbesteuerung

Selten berichten wir an dieser Stelle gutes von der OECD, vor allem weil diese Organisation als Gralshüterin der löchrigen und biegbaren internationalen Steuerregeln auftritt. Der Direktor des Centre for Tax Policy and Administration, Jeffrey Owens, hat sich nun zur mangelnden Besteuerung des Bankensektors in Deutschland unverblümt zu Wort gemeldet. Die FTD fasst zusammen:
Die OECD hat Deutschland aufgerufen, zur Haushaltskonsolidierung die Steuerprüfung zu verschärfen und vor allem die Banken härter zu kontrollieren. Es liege ein enormes Potenzial brach, um durch einen besseren Steuervollzug den Defizitabbau zu unterstützen, sagte der Leiter der OECD- Steuerabteilung, Jeffrey Owens, der "Berliner Zeitung". Es gehe dabei nicht um ein oder zwei Milliarden, sondern um viele, viele Milliarden Euro.
Im Interview mit der Frankfurter Rundschau bringt Owens auch Maßnahmen darüber ins Gespräch, wie Deutschland diese Malaise beenden könnte. Lange fordert das Netzwerk Steuergerechtigkeit die personelle Unterbesetzung der Finanzbehörden, besonders bei SteuerfahnderInnen, zu beenden, weil sie zu einem Vollzugsdefizit beiträgt, das nicht vertretbar ist (z.B. hier oder hier). Owens bestätigt diese Notwendigkeit indirekt:
Frage: In Deutschland leidet die Steuerkontrolle auch daran, dass die Zuständigkeit bei den Ländern liegt und zersplittert ist. Könnte mehr Zentralismus helfen?

Owens: Die meisten OECD-Länder haben in der Finanzverwaltung eine zentrale Abteilung für große internationale Unternehmen. Eine solche Struktur hat sich als sehr effektiv erwiesen. Außerdem sollte die deutsche Regierung bei der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte daran denken: Investitionen in die Steuerverwaltung sind Investitionen mit hohen Renditen.

Frage: Gibt es dafür Vorbilder?

Owens: Kanada hat in den vergangen Jahren sehr viel Personal im öffentlichen Dienst abgebaut, teilweise um 40 Prozent. Die Steuerverwaltung war von den Kürzungen jedoch nicht betroffen. Ein Euro, den ein Staat hier investiert, kann eine Rendite von 50 Prozent bringen. Irland hat es geschafft, durch bessere Kontrollen das Steueraufkommen aus Einkommen, das nicht auf Erwerbstätigkeit beruht, um ein Drittel zu erhöhen. Die Regierungen von Australien, Irland oder Großbritannien, die teils sehr hart konsolidieren, gehen alle davon aus, dass sie durch besseren Steuervollzug die Einnahmen mindestens um 20 Prozent steigern können.

Frage: In Deutschland gilt für Kapitaleinkünfte die Abgeltungsteuer, die direkt von den Banken abgeführt wird. Ist das nicht das beste Instrument, Hinterziehung zu verhindern?

Owens: Das ist eine gute Steuer. Aber sie muss ergänzt werden durch mehr und bessere Informationen für die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung lebt von Informationen.
Auf die letzte Frage zur Abgeltungssteuer antwortet Owens diplomatisch, dass sie zwar "eine gute", aber nicht die beste der Instrumente sei, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Eine Abschlagssteuer, wie es sie vor Einführung der Abgeltungssteuer gab, kombiniert mit einer automatisierten Informationweitergabe (wie sie in den meisten OECD-Staaten längst üblich ist), verdient dieses Prädikat schon eher. Denn es ist auf mittlere und lange Frist schlecht zu erklären, warum Einkünfte aus Kapital und Arbeit unterschiedlich besteuert werden sollten. Genau diese Ungleichbehandlung aber gießt die Abgeltungssteuer in Recht. Kapitalerträge werden in Deutschland mit 25% besteuert, Arbeitseinkommen hingegen mit dem Spitzensteuersatz von 45%.

Ein jüngstes Beispiel dafür, dass der bislang von der OECD beworbene Standard zum Informationsaustausch ("auf Anfrage") nutzlos ist, ist das jüngste US-Gesetz zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung (Foreign Accounts Tax Compliance Act, FATCA; Hintergrund hier). Darin verpflichtet die US-Regierung alle Finanzinstitutionen zum automatischen Informationsaustausch über US-SteuerbürgerInnen mit dem US-Fiskus. Hedgefunds, Private Equity Funds, Banken und Trustverwalter, die dieser Maßnahme nicht zustimmen, müssen für alle in den USA gehalteten Anlagen eine Quellensteuer von 30% berappen.

Dieses Gesetz zeigt, dass die USA längst erkannt hat, dass der OECD-Standard wenig taugt und stattdessen einseitige Maßnahmen nötig sind, um durch automatisierten und effizienten Informationszugriff die steuerlichen Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Frau Merkel, wann führt Deutschland ein Gesetz ein, das alle in der BRD investierenden Finanzinstitute dazu verpflichtet, automatisch Informationen über ausländische Konten und Depots deutscher SteuerbürgerInnen an den deutschen Fiskus zu übermitteln? Ein Auslandskonten-Gleichbehandlungsgesetz (AKoGez) wäre doch was feines für die klammen Kassen?

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