EU-Wirtschaftsregierung - darf's ein bisschen mehr sein?

Gestern haben Merkel und Sarkozy ihren Drei-Punkte-Plan zur Eurorettung vorgelegt und damit ein kleines mediales Strohfeuer entfacht, das im Tageslicht betrachtet manchen Beobachter ernüchtert (siehe SZ oder Spiegel).

Spannend aus der Perspektive der Steuergerechtigkeit ist hier zum einen die Absicht eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Das ist zwar nicht wirklich neu, aber die Pläne scheinen ausgereifter zu sein als bisher (Spiegel):
"Eine gemeinsame Finanzmarktsteuer soll vorangetrieben werden. Dazu sollen die zuständigen Fachminister schon im kommenden Monat der Europäischen Union entsprechende Pläne vorlegen. Die Höhe der Abgabe wäre noch zu bestimmen."
In TJN begrüßen wir diesen Vorstoss, auch wenn die Frage ungeklärt bleibt wie denn dieser Vorschlag die Angst vor Kapitalflucht oder die Blockade durch Finanzzentren (Großbritannien) besser umschiffen soll als die früheren Anstrengungen in diese Richtung. An Wunder mögen wir dennoch weiter glauben.

Außerdem darf aufhorchen lassen dass Deutschland und Frankreich offenbar planen ihre Unternehmensbesteuerung zu harmonisieren (Spiegel):
"Beide Länder bekräftigten ihre Partnerschaft und kündigten Teamarbeit in zentralen Bereichen an: 2013 soll eine Körperschaftssteuer für Unternehmen in Deutschland und Frankreich eingeführt werden."
Grundlegende Reformen in der Unternehmensbesteuerung sind äußerst dringlich wenn man bedenkt, dass viele der DAX-Konzerne kaum noch nennenswerte Körperschaftssteuern in Deutschland bezahlen - schlimmer noch, dass es darüber keinerlei verlässliche Zahlen in der Öffentlichkeit gibt. Wie TJN immer wieder darlegt öffnet das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung international operierenden Konzernen Tür und Tor für Buchhaltungstricks und Profitverlagerungen, die dazu führen dass die Verluste in Hochsteuerländern wie Deutschland verbucht werden, die Gewinne aber in Steueroasen (wie Irland) anfallen (siehe ausführlich dazu Seite 16-18, inkl. Fallstudie Glencore, hier). Damit verschiebt sich die Last auf kleine und mittlere Unternehmen und als Gesellschaft steuern wir munter auf eine oligopolistische Konzernwelt zu, in der wenige Konglomerate die Volkswirtschaften beherrschen. In den 1920er Jahren waren wir schon einmal so weit.

Wie die LeserInnen dieses Blogs vielleicht wissen, wird innerhalb der EU gerade ein Vorschlag diskutiert, der helfen soll diesen Buchhaltungstricks eine Ende zu bereiten. Hinter dem Wortungetüm "gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) verbirgt sich der Ansatz dessen, was Frankreich und Deutschland mit einer gemeinsamen Körperschaftssteuer vielleicht beabsichtigen. Mit einer GKKB würde sich die interne Verrechnungspreismanipulation für Konzerne nicht länger rechnen, weil die zu versteuernden Profite eines Konzerns anhand weniger Kenngrößen auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden.

Die Formel zur Steuerverteilung auf die Mitgliedsstaaten hat drei Elemente (siehe Überblick hier, englisch): Arbeit, Kapital, und Umsatz. Arbeit beinhaltet hälftig die Anzahl der Mitarbeiter, und hälftig die Lohnsumme. Kapital beinhaltet das Sachanlagevermögen und anteilige Forschungs- und Entwicklungskosten als Näherungswert für intellektuelles Eigentum.

Wie wir an anderer Stelle diskutiert haben, ist der Vorschlag jedoch deshalb nicht ganz ausgereift, weil er erstens die GKKB Konzernen nicht zwingend vorschreibt sondern sie optional belässt neben dem bisherigen System, und weil er zweitens keine Mindeststeuersätze, die auf die Steuerbemessungsgrundlage erhoben werden, festgesetzt hat. Das könnte für zusätzliche Steuergestaltungsmöglichkeiten der Konzerne führen, wenngleich erste vorbeugende Maßnahmen im Vorschlag der EU-Kommission schon enthalten sind.

Wenn nun der deutsch-französische Vorstoss für eine gemeinsame Körperschaftssteuer diese Probleme beheben würde, sich aber sonst an der Richtung der GKKB orientiert, wäre dies ein äußerst interessanter Vorstoss.

Was insgesamt verwundert ist die Schweigsamkeit der deutsch-französischen Achse zum Thema der erweiterten Zinsrichtlinie. Wie wir öfters berichtet haben (etwa hier oder hier oder hier) wäre die Überarbeitung der Zinsrichtlinie im gegenwärtigen Entwurf ein enormer Schritt zur Austrocknung der Steueroasen. Warum bloß ringen sich Merkel und Sarkozy nicht dazu durch, die Schuldenproblematik in den Zusammenhang mit diesem Thema zu rücken? Wäre es nicht weise, sich vor der Diskussion über gemeinsame Schulden über Mechanismen der gemeinsamen Besteuerung zu einigen? Wenn Deutschland und Frankreich geeint im Europarat agieren würden, dann könnte die Richtlinie schon in den nächsten Wochen verabschiedet werden.Link

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