Steuertransparenz: Nicht alle Meinungen sind gefragt

Wir dokumentieren hier einen Artikel von Mark Herkenrath/Alliance Sud.

 
Der Bundesrat will die erweiterte Steueramtshilfe endlich auch auf die Entwicklungsländer ausdehnen. Gut so, doch zur Vernehmlassung* sind fast nur potentielle Gegner des Gesetzesentwurfs eingeladen.

Die Steuerflucht in die Schweiz entzieht den Entwicklungsländern jedes Jahr Milliardenbeträge, die sie sonst für die Armutsbekämpfung und den Klimaschutz einsetzen könnten. Der Bundesrat will darum endlich die erweiterte Steueramtshilfe – den Informationsaustausch auf Verdacht und Anfrage – auf alle Länder ausdehnen, mit denen ein Steuerabkommen besteht. Am 22. Oktober 2014 hat er die Vernehmlassung zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf eröffnet. Vom geplanten Gesetz würden in erster Linie Entwicklungsländer profitieren.

Alliance Sud begrüsst das geplante Gesetz. Schon viel zu lange blieben den Entwicklungsländern Auskünfte über Steuerhinterzieher völlig verwehrt. «Den reichen Industrieländern bietet die Schweiz ja bereits den automatischen Informationsaustausch an: Da ist es nur gerecht, dass man den ärmeren Ländern, die genauso sehr unter der Steuerflucht in die Schweiz leiden, nun wenigstens die erweiterte Amtshilfe anbietet», erklärt Mark Herkenrath, Steuerexperte bei Alliance Sud.

Bisher setzte die Einführung der Steueramtshilfe eine Revision der bestehenden Steuerabkommen und entsprechend langwierige bilaterale Verhandlungen voraus. Oft nutzte die Schweiz diese Verhandlungen, um Gegenforderungen bei der Besteuerung schweizerischer Auslandkonzerne zu stellen. Das soll nun wegfallen. Neu sollen alle Länder, mit denen ein Steuerabkommen besteht, die Amtshilfe erhalten – ohne Revisionsverhandlungen und Gegenforderungen seitens der Schweiz.

Höchst unerfreulich ist jedoch, dass die Liste der Organisationen, die zur Vernehmlassung eingeladen sind, keine einzige Entwicklungsorganisation enthält. Tatsächlich werden in der Vernehmlassung in erster Linie Verbände und Organisationen begrüsst, die in Sachen Steuertransparenz eine skeptische Haltung haben und sich in Entwicklungsfragen durch Gleichgültigkeit auszeichnen. Fast entsteht der Eindruck, als wollte der Bundesrat durch die verzerrte Auswahl der Vernehmlassungsteilnehmer das Gesetz schon auf der Entwurfsstufe zum Scheitern bringen.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, das für die Organisation der Vernehmlassung zuständig ist, dementiert diesen Eindruck. Man habe nicht mit Absicht versucht, die Entwicklungsorganisationen und andere potentielle Befürworter des Gesetzesentwurfs von der Vernehmlassung auszuschliessen. Diese könnten sich selbstverständlich auch ungefragt äussern. Trotzdem erstaunt, dass der Bundesrat bei einer entwicklungspolitisch ausgesprochen wichtigen Frage nicht von sich aus die entsprechende Expertise einholen möchte.

Der ursprüngliche Artikel findet sich hier.


* Ein Vorentwurf eines Gesetzes zur Einholung von Meinungen von Kantonen, Pareien und interessierten Gruppen. [A. d. R.]